Zielgruppe: | Beschäftigte im Bewachungsgewerbe sowie Arbeitslose aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III zur Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt |
Ziel: | Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III |
Beginn: | Start laufend möglich |
Dauer: | 480 Stunden Theorie (inkl. Ersthelferkurs und IHK-Prüfung) 80 Stunden Praktikum |
Nachweis: | Zertifikat nach bestandener IHK-Prüfung |
Download: | Infoblatt Vorbereitung Sachkundeprüfung |
Ziele & Nutzen:
Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen des § 34 a GewO Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Aus diesem Grund wurden die Anforderungen dieses Paragraphen stringent in den praxisnahen Schulungen und den Vermittlungen von Fertigkeiten und Kenntnissen berücksichtigt.
Inhalte & Ablauf:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Straf-Verfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Grundlagen EDV für den Verwaltungsbereich
