1.1 Die nachstehenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Angebots des Kunden/der Kundin jeweils gültigen Fassung gelten für alle Bildungsdienstleistungen der Unternehmen der BWSA GROUP (Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e. V., Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt gGmbH, im Folgenden „BWSA GROUP“) mit ihren Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen (im Folgenden „Kunde/Kundin“), soweit eine anzubahnende Vertragsbeziehung die Geltung der nachfolgenden AGB nicht ausdrücklich ausschließt.
1.2 Bildungsdienstleistungen im Sinne dieser AGB sind Fortbildungen, Kurse und Workshops, für die sich Kunden/Kundinnen mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen ohne ein förmliches Bewerbungsverfahren anmelden können. Keine Bildungsdienstleistungen im Sinne dieser AGB sind Erstausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie staatlich anerkannte Weiterbildungen.
1.3 Der Kunde/die Kundin ist Verbraucher/in, soweit der Zweck der von der BWSA GROUP zu erbringenden Bildungsdienstleistungen nicht überwiegend seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer/in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Der Kunde/die Kundin kann sich unter Verwendung eines Anmeldeformulars oder in sonstiger Weise (schriftlich, telefonisch, per Mail oder Fax) für eine bekanntgemachte Bildungsdienstleistung anmelden. Mit Ausfüllen, Unterzeichnen und Rücksendung des Anmeldeformulars erklärt der Kunde/die Kundin verbindlich, die von ihm/ihr ausgewählte Bildungsdienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen (Angebot).
2.2 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) in Textform oder dem Angebot der BWSA GROUP und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden/die Kundin, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung/Dienstleistung durch den Kunden/die Kundin, zustande.
2.3 Das Vertragsverhältnis kommt generell nur zwischen dem Kunden/der Kundin und einem Unternehmen der BWSA GROUP zustande. Direkte Leistungsansprüche seitens des/der vom Kunden/von der Kundin benannten Teilnehmers/Teilnehmerin bestehen hingegen nicht.
2.4 Der Kunde/die Kundin stellt diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung durch die BWSA GROUP nötig sind.
3.1 Dem Kunden/der Kundin steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ggf. ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Widerrufsbelehrung, soweit der Kunde/die Kundin Verbrauer/in ist (s. Pkt 1.3): Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (s. Pkt. 2.2), längstens bis zum Vertragsbeginn. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber dem Unternehmen der BWSA GROUP (Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e. V., Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt gGmbH | Adresse: Halberstädter Straße 42, 39112 Magdeburg), mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, bekanntmachen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.3 Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir ggf. bereits von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachter Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
— Ende der Widerrufsbelehrung —
4.1 Die BWSA GROUP wird die vereinbarten Leistungen in qualifizierter, pädagogischer und didaktisch-methodischer Weise durchführen. Dazu zählen u. a. die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Bildungsdienstleistung, die Bereitstellung von vereinbarten Unterrichtsmaterialien sowie die technische Ausstattung der Veranstaltung. Der BWSA GROUP obliegt die sorgfältige Auswahl der Dozenten und Dozentinnen.
4.2 Sollte eine Bildungsdienstleistung nicht die in der Bekanntmachung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreichen, behält sich die BWSA GROUP das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Dieses Recht steht der BWSA GROUP bis längstens eine Woche vor Beginn der Bildungsdienstleistung zu. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung der BWSA GROUP in Textform bei dem Kunden/der Kundin. Der Ersatz von Aufwendungen, die dem Kunden/der Kundin entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der BWSA GROUP fällt hinsichtlich der Absage der Veranstaltung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4.3 Der BWSA GROUP steht bis längstens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung das Recht zu, die Veranstaltung an einen anderen Ort, als im Vertrag angegeben, zu verlegen. Hierüber hat die BWSA GROUP den Kunden/die Kundin umgehend zu informieren. Eine örtliche Verlegung der Veranstaltung berechtigt den Kunden/die Kundin nicht zum Rücktritt vom Vertrag und auch nicht zur Geltendmachung von Aufwendungs- und/oder Schadensersatzansprüchen, solange die Veranstaltung in derselben Stadt bzw. Gemeinde stattfindet. Die BWSA GROUP behält sich das Recht vor, die Veranstaltung von einem/einer anderen, als dem/der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Dozenten/Dozentin durchführen zu lassen. Schließlich steht es der BWSA GROUP frei, den Inhalt der Veranstaltung an die jeweiligen Anforderungen der beruflichen Praxis und den von dritter Seite vorgegebenen Ausbildungsinhalten anzupassen.
4.4 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der BWSA GROUP vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldeter verspäteter Materialanlieferungen.
5.1 Ist der Kunde/die Kundin nicht selbst Teilnehmende/r der Bildungsdienstleistung, hat er/sie mit der Anmeldung den Namen des Teilnehmers/der Teilnehmerin anzugeben. Dem Kunden/der Kundin steht das Recht zu, bis zum Beginn der Bildungsdienstleistung in Textform ersatzweise andere Personen zu benennen.
5.2 Der Kunde/die Kundin hat sicherzustellen, dass der/die benannte Teilnehmer/in die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Absolvierung der Bildungsdienstleistung erfüllen. Im begründeten Ausnahmefall dürfen durch die BWSA GROUP entsprechende Nachweise verlangt werden.
6.1 Der Kunde/die Kundin zahlt der BWSA GROUP für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Die angegebenen Preise enthalten das Veranstaltungsentgelt einschließlich Personalkosten, Kosten für die Raumnutzung und Unterrichtsmaterialien sowie die von der BWSA GROUP ausgestellten Bescheinigungen, Zeugnisse und Zertifikate.
6.2 Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, schließen die Preise nicht die ggf. anfallende Mehrwertsteuer, die Kosten für Verpflegung und eventuell notwendiger Fahrt- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen des jeweiligen Teilnehmers/der jeweiligen Teilnehmerin ein. Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die angegebenen Preise nicht die bei Dritten anfallenden Kosten, z. B. Antrags-, Prüfungs- oder sonstige Gebühren bei berufsständischen Vereinigungen, Kammern oder ähnlichen Institutionen. Diese Kosten werden entsprechend gültiger Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
6.3 Die BWSA GROUP wird vor Durchführung der Leistung dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, spätestens mit Beginn der Bildungsdienstleistung. Liegen zwischen Rechnungsstellung und Beginn der Bildungsdienstleistung weniger als 14 Tage, dann ist die Zahlung sofort fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können sich ggf. aus den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Bildungsdienstleistung ergeben, welche dann Vorrang haben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der BWSA GROUP. Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der BWSA GROUP ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Die BWSA GROUP ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden/der Kundin anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die BWSA GROUP berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
6.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der BWSA GROUP nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6.6 Soweit von obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die BWSA GROUP jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, werden sofort fällig.
6.7 Eine Nichtteilnahme eines angemeldeten Teilnehmers/einer angemeldeten Teilnehmerin entbindet den Kunden/die Kundin nicht von der Zahlungsverpflichtung.
7.1 Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung durch die BWSA GROUP in Kraft und endet automatisch mit Abschluss der Bildungsdienstleistung, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
7.2 Grundsätzlich steht dem Kunden/der Kundin bis 14 Tage nach Vertragsabschluss, längstens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen kostenfrei zurückzutreten. Abweichende Regelungen können sich ggf. aus den Anmelde- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Bildungsdienstleistung ergeben, welche dann Vorrang haben.
7.3 Nach diesem oder in den jeweiligen Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Bildungsdienstleistung angegebenen Zeitpunkt kann der Vertrag durch den Kunden/die Kundin nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung hat dann unverzüglich nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes bei dem Kunden/der Kundin und in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Der BWSA GROUP steht das Recht zu, vom Kunden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen erstattet zu verlangen. Ggf. anfallende Stornierungskosten werden in den Anmelde- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Bildungsdienstleistung angegeben. Für Teilnehmer/innen nach dem SGB II oder SGB III ist im Falle einer Arbeitsaufnahme der Vertrag ohne Einhaltung von Fristen sofort und kostenfrei kündbar.
8.1 Die BWSA GROUP erhebt die zur Leistungserbringung notwendigen Teilnehmerdaten und speichert diese auch in elektronischer Form ab.
8.2 Die Teilnehmerverträge enthalten die entsprechenden Hinweise auf
▪ die Art und den Umfang der Datenspeicherung,
▪ die eventuelle Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte,
▪ die Dauer der Datenspeicherung und
▪ die Datenschutzrechte der Teilnehmer/innen.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der BWSA GROUP sowie das Formular „Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union“ in der jeweils gültigen Fassung.
9.1 Alle Leistungen der BWSA GROUP erfolgen auf der Basis der konkreten Angaben des Kunden/der Kundin. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden/der Kundin – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
9.2 Die BWSA GROUP übernimmt keine Erfolgsgarantie während und nach Abschluss der Bildungsmaßnahme. Dies gilt gleichermaßen für die bei der BWSA GROUP absolvierten Prüfungen als auch für die extern abzulegenden Prüfungen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt auch für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu externen Prüfungen und für die Einhaltung der dafür vorgesehenen Termine.
9.3 Die Haftung der BWSA GROUP für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Sofern die BWSA GROUP, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von der BWSA GROUP auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Zeitraum begrenzt.
9.4 Soweit eine Haftung von der BWSA GROUP ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.1 Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Einzelne Bestimmungen des Vertrages, die unwirksam geworden sind, berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen. Anstelle der unwirksamen und oder fehlerhaften Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften oder gleichwertige und wirksame Bestimmungen in Kraft.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Unternehmens der BWSA GROUP in Magdeburg.
Stand: 05/2022