Fördermöglichkeiten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung (§ 45 SGB III) unterstützen. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Mit dem AVGS können Sie dann an unseren Coachings und Trainings teilnehmen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Die Ausstellung eines Gutscheins erfolgt in der Regel nach einer persönlichen Beratung und Prüfung der individuellen Voraussetzungen durch das Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit. Er ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern zum AVGS und weiteren Fördermöglichkeiten.

 

Bildungsgutschein

Sie möchten eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung absolvieren? Dann können Sie die Kosten ggf. über einen Bildungsgutschein finanzieren. Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Arbeitsförderung (§81 SGB III) in Deutschland, das es Arbeitsuchenden ermöglicht, eine individuelle Weiterbildung zu finanzieren. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und deckt die Kosten für Kurse, Schulungen oder Umschulungen ab, die zur beruflichen Weiterentwicklung dienen. Der Bildungsgutschein unterstützt Arbeitssuchende dabei, ihre Qualifikationen zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Bürgergeld-Bonus oder Weiterbildungsgeld

Zum Jahresbeginn 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Ein zentrales Ziel besteht darin,  Arbeitssuchende besser zu qualifizieren und damit langfristig in einen sicheren Job zu vermitteln. Ab dem 1. Juli 2023 wurden daher zusätzlich neue Erleichterungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Bürgergeldanspruch eingeführt. So kann Ihr Jobcenter Sie zum Beispiel während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell fördern, und zwar:

  • Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 € pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme ohne Berufsabschluss (Mindestdauer von acht Wochen)
  • Weiterbildungsgeld in Höhe 150 € pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss (z. B. eine Umschulung oder Externenprüfung)

Landesprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG, das am 25.07.2023 in Kraft getreten ist, fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt

  • die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen und
  • unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Die Weiterbildungsinhalte können von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro).

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur Umsetzung der Richtlinie sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich bzw. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.

Qualifizierungschancengesetz

Durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG – ehemals WeGebAU) ergeben sich für Unternehmen und Beschäftigte neue Chancen zur Weiterbildung. Seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, ist es ein integraler Bestandteil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Das Gesetz verfolgt das zentrale Ziel, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung zu ermöglichen.

Die Weiterbildungskosten können dabei bis zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem Engpassberuf arbeiten. Früher wurden vor allem gering qualifizierte Personen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Fortbildungen unterstützt. Dies wurde mit dem QCG erweitert und die Förderleistungen verbessert. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten wurden auch die Möglichkeiten für Zuschüsse zum während der Weiterbildung fortgezahlten Arbeitsentgelt erweitert. Beide Leistungen erfordern grundsätzlich eine Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängig ist.

Voraussetzungen:

In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

  • Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden, innerhalb oder außerhalb des Betriebs möglich).
  • Der Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahr zurückliegen
  • Der oder die Beschäftigte dürfen in den letzten 4 Jahren nicht über QCG an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

Hier finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Informationen zur Bezuschussung von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelten durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Weiterbildungsprämie

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung wurde die Weiterbildungsprämie eingeführt. Diese Prämie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergeben und belohnt Umschülerinnen und Umschüler, die erfolgreich eine Umschulungsmaßnahme absolvieren, die durch einen Bildungsgutschein gefördert wurde. Bei einer bestandenen Zwischenprüfung wird eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro gewährt, während bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung eine zusätzliche Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt wird. Insgesamt besteht somit die Möglichkeit, eine Bonuszahlung von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.