Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung (§ 45 SGB III) unterstützen. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Mit dem AVGS können Sie dann an unseren Coachings und Trainings teilnehmen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Die Ausstellung eines Gutscheins erfolgt in der Regel nach einer persönlichen Beratung und Prüfung der individuellen Voraussetzungen durch das Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit. Er ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern zum AVGS und weiteren Fördermöglichkeiten.