Bürgergeld-Bonus oder Weiterbildungsgeld

Zum Jahresbeginn 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Ein zentrales Ziel besteht darin,  Arbeitssuchende besser zu qualifizieren und damit langfristig in einen sicheren Job zu vermitteln. Ab dem 1. Juli 2023 wurden daher zusätzlich neue Erleichterungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Bürgergeldanspruch eingeführt. So kann Ihr Jobcenter Sie zum Beispiel während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell fördern, und zwar:

  • Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 € pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme ohne Berufsabschluss (Mindestdauer von acht Wochen)
  • Weiterbildungsgeld in Höhe 150 € pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss (z. B. eine Umschulung oder Externenprüfung)