Landesprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG, das am 25.07.2023 in Kraft getreten ist, fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt

  • die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen und
  • unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Die Weiterbildungsinhalte können von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro).

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur Umsetzung der Richtlinie sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich bzw. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.