Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG, das am 25.07.2023 in Kraft getreten ist, fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Weiterbildungsinhalte können von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro).
Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur Umsetzung der Richtlinie sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich bzw. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.