Qualifizierungschancengesetz

Durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG – ehemals WeGebAU) ergeben sich für Unternehmen und Beschäftigte neue Chancen zur Weiterbildung. Seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, ist es ein integraler Bestandteil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Das Gesetz verfolgt das zentrale Ziel, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung zu ermöglichen.

Die Weiterbildungskosten können dabei bis zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem Engpassberuf arbeiten. Früher wurden vor allem gering qualifizierte Personen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Fortbildungen unterstützt. Dies wurde mit dem QCG erweitert und die Förderleistungen verbessert. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten wurden auch die Möglichkeiten für Zuschüsse zum während der Weiterbildung fortgezahlten Arbeitsentgelt erweitert. Beide Leistungen erfordern grundsätzlich eine Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängig ist.

Voraussetzungen:

In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

  • Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden, innerhalb oder außerhalb des Betriebs möglich).
  • Der Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahr zurückliegen
  • Der oder die Beschäftigte dürfen in den letzten 4 Jahren nicht über QCG an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

Hier finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Informationen zur Bezuschussung von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelten durch die Bundesagentur für Arbeit.