Weiterbildungsprämie

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung wurde die Weiterbildungsprämie eingeführt. Diese Prämie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergeben und belohnt Umschülerinnen und Umschüler, die erfolgreich eine Umschulungsmaßnahme absolvieren, die durch einen Bildungsgutschein gefördert wurde. Bei einer bestandenen Zwischenprüfung wird eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro gewährt, während bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung eine zusätzliche Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt wird. Insgesamt besteht somit die Möglichkeit, eine Bonuszahlung von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.