IT-Administrator*in
- Individueller Eintritt möglich
- 160 UE + 80 Std. optionales Praktikum, 1 Tag prakt. Unterweisung, 1 Prüfungstag
- 2.600 € - förderfähig über verschied. Förderprogramme
Willkommen zur Weiterbildung im Bereich Softwareentwicklung – Ihrer Eintrittskarte in die faszinierende Welt des Programmierens und der digitalen Innovation! In einer Ära, in der Technologie rapide voranschreitet, ist die Rolle von Softwareentwicklern von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung der Zukunft. Diese Weiterbildung bietet Ihnen die einzigartige Gelegenheit, Ihr Verständnis für Programmierung zu vertiefen, moderne Entwicklungstools zu beherrschen und sich zu einem hochqualifizierten Softwareentwickler zu entwickeln.
Software Developer erstellen, testen und dokumentieren Anwendungsprogramme sowie Systemsoftware oder passen bereits vorhandene Standardsoftware an die individuellen Erfordernisse des Unternehmens an. Sie konzipieren Softwarebausteine bedarfsgerecht und wirtschaftlich und prüfen Anforderungsmodelle sowie das System-Design auf Korrektheit, Eindeutigkeit, Vollständigkeit, Realisierbarkeit, Sicherheit und Performance. Außerdem legen sie die Schnittstellen zu anderen Komponenten und Systemen fest. Sie entwerfen Algorithmen, definieren Datenstrukturen oder erstellen Programme in höheren Programmiersprachen. Sie gestalten Benutzeroberflächen, Implementieren und testen Softwarebausteine und dokumentieren den gesamten Prozess der Softwareentwicklung. Auch an der Systemintegration und an Systemtests, an Schulungen und Schulungsunterlagen wirken sie mit, z.B. für ERP-Systeme.
Inhalt:
(UE = Unterrichtseinheit: 1 UE = 45 min)
(Std. = Zeitstunden = 60 min)
Die Weiterbildung richtet sich an
Auf Wunsch können Sie ein Orientierungspraktikum im Umfang von 80 Std. in einem regionalen Betrieb durchführen. Die zuvor in der Theorie erworbenen Kenntnisse können Sie im Rahmen des Praktikums im betrieblichen Alltag anwenden und umsetzen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von und Kontaktaufnahme zu möglichen Praktikumsbetrieben.
Sie möchten eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung absolvieren? Dann können Sie die Kosten ggf. über einen Bildungsgutschein finanzieren. Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Arbeitsförderung (§81 SGB III) in Deutschland ...
Menschen mit Bürgergeldanspruch können während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell gefördert über den sog. Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 € pro Monat oder das Weiterbildungsgeld in Höhe 150 € pro Monat ...
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik ...
Das Qualifizierungschancengesetz verfolgt das Ziel, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung zu ermöglichen ...