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Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung und Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
In einer Zeit, die von einem wachsenden Fachkräftemangel geprägt ist, gewinnt die Rekrutierung und Integration von Fachkräften aus Drittstaaten für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere international tätige Unternehmen sind auf einen effizienten und unkomplizierten Austausch von Fachpersonal angewiesen. Allerdings gestaltet sich die Aufgabe für Unternehmen aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Aufenthaltstiteln als herausfordernd, da es schwierig ist, den Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und Anforderungen zu behalten. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigtsten Aspekte bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
Möglichkeiten der Einwanderung/Einreise nach Deutschland
Aufenthaltsrecht und Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) sowie Sonderregelungen
Fiktionsbescheinigung als vorläufiges Aufenthaltsrecht (Fortgeltungs-, Erlaubnis-, Duldungsfiktion, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Erwerbstätigkeit, Sonderfall: Anerkannte Schutzberechtigte)
Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis (Zuwanderungsgesetz (ZuwandG) bzw. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV))
Wechsel des Aufenthaltsgrundes bzw. Ablehnungsgründe beim Aufenthaltstitel
Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Fachkräfteeinwanderung – Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber
Fallbeispiele und Fallberatungen
Zielgruppe
Geschäftsführungen
Personalverantwortliche
Recruiter
Führungskräfte
Lernformen
Präsentationen und Diskussionen
Fallstudien
praktische Übungen
Voraussetzungen
Grundlagenkenntnisse Arbeitsrecht u. Ausländerrecht von Vorteil
Durchführung als offenes Seminar: Mindestbelegung 6 Teilnehmer*innen