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Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung und Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

In einer Zeit, die von einem wachsenden Fachkräftemangel geprägt ist, gewinnt die Rekrutierung und Integration von Fachkräften aus Drittstaaten für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere international tätige Unternehmen sind auf einen effizienten und unkomplizierten Austausch von Fachpersonal angewiesen. Allerdings gestaltet sich die Aufgabe für Unternehmen aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Aufenthaltstiteln als herausfordernd, da es schwierig ist, den Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und Anforderungen zu behalten. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigtsten Aspekte bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

Termine:
auf Anfrage
Dauer:
1 Tag
Kosten:
376,00 € zzgl. MwSt. / Inhouse: 2.250,50 € (6 TN inkl.)
Abschluss::
Teilnahme-Bescheinigung
Format
Präsenz- oder Online-Seminar

Angebotsdetails

Inhalte und Beschreibung

Seminar-Inhalte:

  • Möglichkeiten der Einwanderung/Einreise nach Deutschland
  • Aufenthaltsrecht und Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) sowie Sonderregelungen
  • Fiktionsbescheinigung als vorläufiges Aufenthaltsrecht (Fortgeltungs-, Erlaubnis-, Duldungsfiktion, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Erwerbstätigkeit, Sonderfall: Anerkannte Schutzberechtigte)
  • Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis (Zuwanderungsgesetz (ZuwandG) bzw. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV))
  • Wechsel des Aufenthaltsgrundes bzw. Ablehnungsgründe beim Aufenthaltstitel
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
  • Fachkräfteeinwanderung – Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber
  • Fallbeispiele und Fallberatungen

Zielgruppe

  • Geschäftsführungen
  • Personalverantwortliche
  • Recruiter
  • Führungskräfte

Lernformen

  • Präsentationen und Diskussionen
  • Fallstudien
  • praktische Übungen

Voraussetzungen

  • Grundlagenkenntnisse Arbeitsrecht u. Ausländerrecht von Vorteil
  • Durchführung als offenes Seminar: Mindestbelegung 6 Teilnehmer*innen

Termine

Inhouse: nach Absprache