Du bist jünger als 35 Jahre, hast einen Schulabschluss und brauchst Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung oder Dein Studium? Der Start das Berufsleben – egal ob über eine Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum – ist gar nicht so einfach. Zu wissen, wo die eigenen Stärken und Kompetenzen liegen, welche Berufe zu einem passen könnten und wie man sich seine berufliche Zukunft vorstellt, sind wichtige Kriterien für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Mit unserem „Volltreffer“-Einzelcoaching unterstützen wir Dich bei Deiner Berufswegeplanung und den Start in Deine Ausbildung oder Dein Studium.
Inhalt / Ablauf:
(UE = Unterrichtseinheit: 1 UE = 45 min)
(Std. = Zeitstunden = 60 min)
MODUL 1 – BERUFSWEGEPLANUNG – AUSBILDUNGSBERUF WÄHLEN UND ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN / SELBSTERKENNUNG, MOTIVATIONSFÖRDERUNG / KOMPETENZFÖRDERUNG, ARBEITGEBERVORSTELLUNG / BETRIEBSBESICHTIGUNGEN (90 UE)
MODUL 2 – AKTUALISIERUNG BEWERBUNGSUNTERLAGEN / FÄHIGKEITEN ENTWICKELN / BEWERBUNGSTRAINING (30 UE)
MODUL 3 – BERUFLICHE KENNTNISVERMITTLUNG – AUFFRISCHUNG UND FESTIGUNG FACHSPEZIFISCHER KENNTNISSE IM BEREICH IT (90 UE + 160 Std. optionales Praktikum)
MODUL 4 – ÜBERGANG UND BEGLEITUNG BIS ZUM AUSBILDUNGSVERTRAG /AUSWERTUNG MIT ALLEN AKTEUREN (24 UE)
MODUL 5 – STRESS-/KONFLIKTMANAGEMENT – PSYCHOSOZIALE BEGLEITUNG (60 UE)
MODUL 6 – BERATUNG – HILFE BEI DER BEWÄLTIGUNG DES ALLTAGS (36 UE)
Junge Menschen bis 35 Jahre, mit Schulabschluss (Hauptschul-, Realschulabschluss oder Gymnasium), die Schulpflicht erfüllt haben und sich im Übergang in Ausbildung oder Studium unterstützen lassen möchten.
Du erhälst einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Im Modul 3 kannst Du ein optionales Praktikum im Umfang von Std. absolvieren. Wir unterstützen bei der Auswahl und Kontaktaufnahme zu möglichen Betrieben und begleiten Dich auch während Deiner Praktikumszeit.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung (§ 45 SGB III) unterstützen. Mit dem AVGS können Sie dann an unseren Coachings und Trainings teilnehmen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen ...
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