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Zielgruppe: Ausbilder, die bereits ohne absolvierte Ausbildereignung ausbilden und Mitarbeiter, die sich auf eine Ausbildertätigkeit vorbereiten, Ausbildungsbeauftragte, angehende Meister, Techniker, Selbstständige, Arbeitslose aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III sowie an Ausbildung und Arbeitspädagogik Interessierte
Ziel: Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III
Beginn: Start laufend möglich
Dauer: 6 Tage à 8 Stunden
Abschluss: IHK-Prüfung (Kosten nicht im Lehrgangspreis enthalten)
Download: Infoblatt AdA (AEVO)

 

 

Ziele & Nutzen:

Die Teilnehmer sind nach dem Kurs in der Lage, alle erforderlichen Aufgaben rund um die Ausbildung zur bewältigen. Sie verfügen über ein methodisches Handlungsrepertoire und können die Ausbildung im Betrieb didaktisch sinnvoll planen. Der Kurs ist eine anerkannte Aufstiegsfortbildung. Nach bestandener Ausbildereignungsprüfung erfüllt der ausbildende Betrieb die rechtliche Forderung, mindestens einen Ausbilder mit Ausbildungsschein nachzuweisen.

Inhalte & Ablauf:

Im Rahmen des 48 Unterrichtseinheiten (UE) umfassenden Lehrgangs (Präsenzphase) werden den Teilnehmern praxisorientiert die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse der einzelnen berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfelder (HF) vermittelt. Bei der Ausbildung wird auf eine enge Verzahnung theoretischer und praktischer Unterrichtsinhalte geachtet. 

  • HF 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • HF 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenen mitwirken
  • HF 3: Ausbildung durchführen
  • HF 4: Ausbildung abschließen

 

AdA Ausbildung der Ausbilder 40